Heilpraktiker für Physiotherapie

Die Campus Heilpraktikerschulen haben ein Ausbildungskonzept, speziell auf diese eingeschränkte Prüfung entwickelt, das sich an die Prüfungsvorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Umwelt orientiert.

 

Info Ausbildungsförderung

 

Ausbildungsdauer:            6 Monate (8 Wochenenden) 

 

Unterricht:                       Sa. 9.30 h bis 17.30 h, So. 9.30 h bis 15.30 h

 

Kosten:                           240,00 € monatlich, 300,00 € Anmeldegebühr

                                      = Gesamtpreis 1.740,00 €

                                      Einmalzahlung  1.600,00 €

 

Abschluss:                       März 2011

 

 

Infobroschüre und Anmeldung

Ausbildungsinhalte

  • Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtlicher Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde,
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie,
  • Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie,
  • Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen und der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen,
  • Differentialdiagnostische Kenntnisse zu Erkrankungen des Bewegungsapparats,
  • Grundkenntnisse psychischer Krankheiten als Differentialdiagnose,
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände,
  • Technik der Anamnese; Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Reflexprüfung, etc. ),
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation,
  • Injektions- und Punktionstechniken,
  • Deutung spezifischer Laborwerte,
  • Kenntnisse der grundlegenden medizinischen Fachterminologie.

  

Wir freuen uns auf dieses neue Projekt und stehen Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung!

 

 

Zum Thema Ausbildungsförderung:

Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus. Wenn Sie einen Kurs besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie Zuschüsse vom Staat.

Die Idee ist einfach: Sie besuchen einen Kurs, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen bis zu 500 Euro staatlichen Zuschuss.

Bedingung: Sie sind erwerbstätig und Ihre Einkommensgrenze liegt bei maximal 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr.