Psychotherapie (HPG)

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

 

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, befähigt Sie neben Ärzten und Diplom Psychologen die Psychotherapie auszuüben.

 

Sie sind nach der Ausbildung in der Lage mit Hilfe verschiedener therapeutischer Verfahren, individuell auf die Problematik des einzelnen Patienten einzugehen.

 

Unsere Aufgabe besteht darin, Sie auf die schriftliche und mündliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt umfassend vorzubereiten.

 

Die Ausbildung umfasst organischen Ursachen für psychische Störungen genauso wie die Diagnosestellung und Differentialdiagnostik.

 

Themenkreise

  • elementare Körperfunktionen
  • Demenzen
  • affektive Psychosen
  • Schizophrenien und Wahnerkrankungen
  • körperlich begründbare psychische Störungen
  • Suchterkrankungen
  • Neurosen und Persönlichkeitsstörungen
  • Störungen in Kindes- und Jugendalter
  • Suizidalität und psychiatrische Notfälle
  • Psychoanalyse und therapeutische Verfahren
  • Psychopharmakatherapie
  • Forensik
  • Psychosomatik
  • Berufs- und Gesetzeskunde