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HP für Psychotherapie Prüfung

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.

Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt), die für Ihren Wohnort oder für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.

Zuständig für die Stadt Regensburg ist die Stadtverwaltung Regensburg.

Die Überprüfung erfolgt durch den Amtsarzt der zuständigen Gesundheitsbehörde.

Termine der schriftlichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt finden jeweils statt:

3. Mittwoch im März

Anmeldung bis 31. Dezember des Vorjahres

2. Mittwoch im Oktober

Anmeldung bis 30. Juni des laufenden Jahres

Voraussetzung für die Zulassung

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:
  • das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
  • sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen
  • Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich

Die Amtsarztprüfung

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt. Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie ca. drei Wochen vor dem Termin.

Der schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus 28 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice).

Kontakt

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Telefon
0941/2979595

E-Mail
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