Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt), die für Ihren Wohnort oder für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.
Zuständig für die Stadt Regensburg ist die Stadtverwaltung Regensburg.
Die Überprüfung erfolgt durch den Amtsarzt der zuständigen Gesundheitsbehörde.
Termine der schriftlichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt finden jeweils statt:
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt. Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie ca. drei Wochen vor dem Termin.
Der schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Wenn Sie mindestens 45 Fragen (75 %) richtig beantwortet haben, werden Sie zum mündlichen Teil zugelassen.
Die mündliche Überprüfung dauert pro Person mindestens 30 Minuten. Sie wird unter Vorsitz eines Arztes des Gesundheitsamtes durchgeführt. An ihr wirken in der Regel zwei Angehörige des Heilpraktikerberufes als Beisitzende gutachtlich mit.
Danach entscheidet der Vorsitzende nach Anhörung der Beisitzer, ob die Ausübung der Heilkunde durch Sie »eine Gefahr für die Volksgesundheit« bedeuten würde.
Das Ergebnis wird Ihnen gleich im Anschluss mitgeteilt, im Fall des Nichtbestehens erfahren Sie auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe. Die zuständige Verwaltungsbehörde wird über das Ergebnis der Überprüfung informiert. Von dort erhalten Sie dann einen schriftlichen Bescheid.
Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus. Wenn Sie einen Kurs besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie vom Staat eine Bildungsprämie.
Die Idee ist einfach: Sie besuchen einen Kurs, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen und bekommen bis zu 500 Euro staatlichen Zuschuss.