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Heilpraktiker Prüfung

Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.

Zuständige Behörden für die Antragsstellung

Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt), die für Ihren Wohnort oder für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.

Zuständig für die Stadt Regensburg ist die Stadtverwaltung Regensburg.

Die Überprüfung erfolgt durch den Amtsarzt der zuständigen Gesundheitsbehörde.

Termine der schriftlichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt finden jeweils statt:

dritten Mittwoch
im März

Anmeldung bis 31. Dezember des Vorjahres

zweiten Mittwoch
im Oktober

Anmeldung bis 30. Juni des laufenden Jahres

Voraussetzung für die Zulassung

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:
  • das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
  • sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen
  • Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Kontakt

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Telefon
0941/2979595

E-Mail
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Die Amtsarztprüfung

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt. Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie ca. drei Wochen vor dem Termin.

Der schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Wenn Sie mindestens 45 Fragen (75 %) richtig beantwortet haben, werden Sie zum mündlichen Teil zugelassen.

Die mündliche Überprüfung dauert pro Person mindestens 30 Minuten. Sie wird unter Vorsitz eines Arztes des Gesundheitsamtes durchgeführt. An ihr wirken in der Regel zwei Angehörige des Heilpraktikerberufes als Beisitzende gutachtlich mit.

Danach entscheidet der Vorsitzende nach Anhörung der Beisitzer, ob die Ausübung der Heilkunde durch Sie »eine Gefahr für die Volksgesundheit« bedeuten würde.

Das Ergebnis wird Ihnen gleich im Anschluss mitgeteilt, im Fall des Nichtbestehens erfahren Sie auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe. Die zuständige Verwaltungsbehörde wird über das Ergebnis der Überprüfung informiert. Von dort erhalten Sie dann einen schriftlichen Bescheid.

Themen der Überprüfung

  • Berufs- und Gesetzeskunde – die rechtlichen Grenzen der Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker
  • Grundkenntnisse in Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
  • Grundkenntnisse in Krankheitslehre, Kenntnisse der Infektionskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Erkrankungen, der degenerativen und übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Krankheiten und wichtiger seelischer Krankheiten
  • akute Notfälle und lebensbedrohender Zustände
  • Anamneseerhebung
  • Methoden der Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Injektionstechniken
  • Deutung grundlegender Laborwerte

Ausbildungs­förderung

Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus. Wenn Sie einen Kurs besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie vom Staat eine Bildungsprämie.
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